Dienstag, 11. März 2008

Nach der Wahl ist vor der Wahl?

Nein, lieber LeserInnen und Leser. Obwohl ich gestern die Einladung zur HV der KJV Karlsruhe erhalten habe, geht es hier nicht um eine Auffrischung von Samstag in der JV Bruchsal. Es geht eher über die beabsichtigten Wahlen der Hegeringleiter in den HR I, III, V.

Ich habe die Ausgabe März vom „Jäger in BW“ beigefügt. Die Webseiten vom JV Bruchsal können Sie ebenfalls einsehen. Die HR-Abschnitte der Satzungen Karlsruhe, Heilbronn, Baden-Baden/Rastatt habe ich auch beigefügt. Unsere (Bruchsal) ist hier. Karlsruhe regelt das Thema HRL über eine Geschäftsordnung. Baden-Baden/Rastatt lädt alle Mitglieder schriftlich ein, nicht sowie es in Bruchsal praktiziert wird: nur die Pächter.

Fakt ist: der HRL ist Organ im Sinne Vereinssatzung und Vereinsrecht. Der HRL hat somit eine externe Aufgabe aus Sicht des Vereins. Aus diesem Grund sollte der HRL von der HV bestätigt werden, damit das Organ „Hauptversammlung“ den gewählten HRL die Kompetenz verleiht, die es laut Satzung für die Ausführung braucht.
Also: der gewählte HRL kann seine Aufgaben erst ab HV 2009 übernehmen, es sei denn dass es eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit entsprechender Tagesordnung gibt.

Dass HR I ein zusätzliches Problem der rechtzeitigen Informationsweitergabe hat, ist m.E. deutlich; es erleichtert die Situation in der JV Bruchsal aber nicht.

Am Donnerstag ist die erste Hürde in HR III zu absolvieren. Schauen wir mal, wie im Flug auch jetzt die Satzung interpretiert wird. In einem kurzen Gespräch mit dem HRL II am Samstag, sah dieser keinen Grund die Satzung nachzuarbeiten. Klar, es gibt dann weniger Möglichkeiten „fließend“ zu ändern und „nach Lust und Laune“ zu drehen. Wer hat denn eigentlich eine Satzung, hat sie gelesen und verstanden. Anscheinend nur eine Handvoll.

Nach der momentan durchgeführte Praxis sind Mitglieder des HR III augenscheinlich nur Pächter, da nur diese schriftlich eingeladen wurden und werden. Hierzu verhält sich der HRL noch immer unbelehrbar. Wenn das Internet der Kommunikationskanal geworden ist, dann muss auch dieses vorher angekündigt und beschlossen werden. Nein, die Versammlung ist nicht ordnungsgemäß einberufen, da die Satzung es so nicht vorsieht.

Und auch diese Trickkiste hilft da nicht: am Donnerstag in der Sitzung über die Rechtslage der Wahl abstimmen zu lassen. So etwas machen nur Personen, die die Bedeutung von Demokratie nicht kennen. Denn das Ausüben des Aktiv-Wahlrechts sollte man nicht überstrapazieren. Auch nicht im Kraichgau.

Braucht nur einen Anwalt diese Sachlage als Anlass zu nehmen. Andere Warnungen haben bislang nichts genutzt.
Noch einmal in der Wiederholung, der Verein und die Jägerschaft zur Liebe, bitte.

Gruß Paul

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