Donnerstag, 13. März 2008

Leserbrief BNN:Behördlich angeordneter Artenschwund!

An die
Redaktion der BNN
Region Bruchsal

Betr.: Leserbrief auf Ihre Artikel vom 6.3. „Keine Fledermäuse betroffen“, sowie 10.3. „Bürger vor vollendete Tatsachen gestellt“ und 13.03. „Fledermäuse noch vorhanden“.

Sehr geehrte Damen und Herren;

Auf die drei oben angegebenen Artikel betreffend möchten wir Ihnen folgenden
Leserbrief zukommen lassen:

Behördlich angeordneter Artenschwund!


„Man kann nur schützen, was man kennt“, lautet ein altes Sprichwort der Umweltpädagogik.

Im Falle des Bebauungsplanes „Am Schlossweg“ in Bad Schönborn findet dieser Satz gleich mehrfach seine Anwendung. Der AHNU Bad Schönborn findet es sehr befremdend, wenn selbst im Umweltbericht der Gemeinde und des Investors die Fledermausarten „Kleiner Abendsegler“ und „Großer Abendsegler“ kartiert werden und die Hinzunahme eines Fledermausexperten gefordert wird, aber nichts zum Schutz dieser nach § 10 Bundesnaturschutzgesetz zählenden streng geschützten Arten geschieht. Beide Arten sind auch Baumbewohner und könnten potentiell in den alten Bäumen gerade ihren Winterschlaf halten. Stattdessen werden die Bäume ohne die Genehmigung des Regierungspräsidiums gefällt und zersägt. Das „Große Mausohr“, das in einer großen Population im Sommer im Dach des Postgebäudes lebt und in verwirrender Weise in den Artikeln miterwähnt wird, hat mit dieser Fällaktion nichts zu tun. Es sind auch keine Baumbewohner. Trotzdem wird auch diese Fledermauskolonie durch die Vernichtung von fast 2 ha wertvollster Jagdgebiete und Flugkorridore stark beeinträchtigt. Der Verursacher ist verpflichtet, die Beeinträchtigungen auszugleichen. Das liest sich alles recht schön.

Die Wirklichkeit ist eine andere:

Jahrhundertealte Strukturen werden mithilfe behördlicher Genehmigungen irreversibel zerstört. Der Lebensraum für seltene Arten wird immer mehr zusammen gestrichen. Die Ersatzbiotope sind das Papier nicht wert, auf denen sie verzeichnet sind, z.B.- Hecken und Bäume erreichen erst nach 30-50 Jahren einstige Qualitäten, - oder der Ersatz liegt bereits im Planfeld weiterer Baumaßnahmen (Umgehungsstraße) ,- oder werden nie verwirklicht bzw. von der nächsthöheren Behörde auf ihre Realisierung überprüft. Gegen das administrative Argument des „überwiegenden öffentlichen Interesses“ an einer Baumaßnahme hat die Natur, haben selbst die strengstgeschützten Arten keine Chance.

Bad Schönborn ist hier keine Ausnahme. Der behördlich angeordnete Artenschwund überzieht bereits seit langer Zeit flächendeckend das ganze Land.


Im Auftrag AHNU:
AHNU Bad Schönborn
Erwin Holzer
Kinzigring 14

76669 Bad Schönborn

Keine Kommentare: