- Der Ausgleich mit der Natur und seine Umgebung bekommt in den Jagderzählungen einen großen Stellenwert.
- Bei der Ausübung der Jagd ist der Jäger entweder alleine oder mit sehr wenig Kollegen unterwegs.
Deshalb wirkt der Jäger anderen (Unbekannten) gegenüber eher introvertiert, reflektorisch und retrospektiv. Jäger unter sich sind nach außen hin eine verschworene Gesellschaft aber unter sich meist nicht so „grün“ wie dieses vielleicht wünschenswert wäre.
Die Jagd befasst sich mit Recht (Naturschutz, Waffen- und Jagdrecht), Forst- und Landwirtschaft, Schießübungen, Jagdhundewesen, Jagdhornblasen, handwerkliche Tätigkeiten vom beachtlichen Umfang (Kanzel, Hochsitz, wie auch Ein- und Umzaunungen, etc.) und andere gesellschaftliche Themen. Jeder Schwerpunkt ist in sich wieder viel umfassend, so dass faktisch keiner alles in der Tiefe beherrschen kann. Bei mir liegt der Schwerpunkt bei der Jagd eindeutig auf’s Hundewesen (Zuchtthemen, Ausbildung, Prüfung).
Zur Ausübung der Jagd braucht der Jäger kein Mitglied einer Jägervereinigung (JV) zu sein. Die Leistungen, die eine JV seine Mitglieder anbietet sind schwerpunktmäßig Schiessstand mit Schießbetrieb, Jagdhundeführerlehrgänge, Jagdhornbläsergruppen und aktuelle Informationen bzw. Lehrveranstaltungen betreffend Jagd und dessen Randthemen. Die JV ist über die letzten 40 Jahre somit eher eine Solidargemeinschaft geworden. Wie in allen Vereinen gibt es im Tätigkeitsprofil der Mitglieder sehr große Unterschiede und deshalb auch „Ansprüche“ (siehe auch: Individuen, Gemeinsamkeiten, Vereine).
Bislang war ich in der JV Bruchsal eher im Hintergrund, wie dieses jetzt auch noch in der JV Karlsruhe der Fall ist. In den Vereinen JGV Oberländer und Verband Grosser Muensterlaender (LG BW) bin ich in einer aktiven Rolle. Neben Jagd habe ich auch Musik als Hobby. Ich spiele Saxophon in http://www.mv-oestringen.de/ wie auch http://www.sap-bigband.de/. Das Thema Vereinsleben und dessen Unterschieden sind mir daher sehr geläufig. Beruflich befasse ich mich derzeitig mit Web 2.0 und „social communities“.
Die große Veränderung bei der JV Bruchsal kam für mich Ende 2006 als ich auf indirektem Wege hörte, dass ein Hegeringleiter (HRL) zurückgetreten sei und Neuwahlen anstanden. Nach der Satzung ist der HRL ein Organ des Vereins, sodass eine Neuwahl in der Legislaturperiode nicht alltäglich ist. Die Organisation solch einer Wahl obliegt natürlich ebenfalls Verfahrensregeln. Der eskalierte Disput zwischen Kreisjägermeister (KJM) und HRL (der zum Austritt des HRLs führte) betraf eine Unterstellung von Fehlern bei der unerlaubten Wahrnehmung vereinsexterner Geschäfte. Dieser Disput war lange im Verein diskutiert (anscheinend auch in den anderen HRen), jedoch niemals die Grundlagen faktisch geprüft worden. Dass solche Themen im Vereinsleben dazu führen müssen dass der eine oder andere seinen Hut nimmt, ist evident. So auch hier, bedauerlicherweise da der HRL bereits 20 Jahre im Amt war. Die Nachricht betreffende die Versammlung der Neuwahl HRL kam mir 10 Stunden vor der Versammlung mündlich und nicht offiziell zu. Die Einladung war einem Kreis von Jägern schriftlich zugeleitet worden. Die Anzahl der Jäger, die nicht informiert wurden muss gleichgroß gewesen sein. Also muss festgestellt werden dass es ein Zweiklassensystem gibt.
Hatte ich nun in der JV bei dieser Wahl wirklich kein Wahlrecht oder Anrecht auf Informationen? Die an dieser Stelle unnötige Einlage bezüglich Bring- oder Holschuld der Informationen, lasse ich weg, da sie wenig sachdienlich ist. Ich meinte ein aktives Wahlrecht zu haben und rief den KJM darauf an. Nachdem meine Mitgliedschaft von ihm geklärt war, verwies der KJM auf die gültige Satzung wo doch meine Rechte zur Wahl des HRL beschrieben seien. Wie so oft in solchen Fällen, liegt die Satzung mir nicht vor und Argumente des besseren Glaubens (KJM) werden wirkungsvoll angewendet. Als mir dann die Satzung später vorlag, war ich mehrfach überrascht. Mein aktives Wahlrecht war dort sehr deutlich bekundet. Somit plädierte ich beim KJM auf Wiederholung der Versammlung damit auch alle andere betroffene Jäger umfassend informiert und rechtzeitig zur Wahl eingeladen werden. Da in der Regel unter Jägern sich ausreichend Rechtsanwälte befinden war seitens KJM eine passende Argumentationsstütze schnell gefunden. Wieso ich nun eigentlich Recht hatte (Wahlrecht) sie jedoch nicht bekomme, wurde erläutert (nach Wochen) und dieses war für mich dann die neue Erfahrung (man bemerke im Jahre 2006 gibt es Vereine, die sich selber nicht an der Satzung halten und dieses entsprechend begründen können. Vereine mit Logenstatus?). Als ich dann anschließend Einsichtnahme in den Protokollen der Versammlungen der JV inkl. den HRen erbat, wurde hier ebenfalls von gleicher Stelle eine negative Antwort beschert, da die Rechtsgrundlage fehlt. Wie nun ein Mitglied in diesem Verein Rechte haben soll, ist mir bislang nicht deutlich geworden.
Dass fast jede JV sich eine Satzung gibt und es somit ausreichend Auswahl an entsprechenden Formulierungen gibt, sollte genug Anlass sein, dass eine Satzung (noch keine 10 Jahre alt) in sich stimmig ist. Dass ein Rechtsanwalt eine Auslegung der Satzung inkl. Rechte und Pflichte vorantreiben muss, zeigt entweder die Komplexität der Sachlage oder Eigenwilligkeit des Vereins. Beides sind keine guten Vorzeichen für ein konstruktives Vereinsleben. Ich weiß nicht wie die derzeitige Satzung der JV Bruchsal zu Stande gekommen ist, aber eine juristische Meisterleistung ist sie nicht unbedingt. Ich werde mich in eins der nächsten Blogs diese Satzung widmen. In der Vergangenheit durfte ich bei einigen Vereinsgründungen in der Gestaltung der Satzung mitwirken. Auffallend ist, dass zu jenem Zeitpunkt alles Mögliche diskutiert wird. Wenn der Verein einmal steht, mag keiner so recht die Satzung anfassen, da dieses nur „unnötige“ Diskussionen hervorruft und die „Versammlung in die Länge zieht“. Dass die Satzung den Rahmen eines Vereins nach innen (Prozesse und Personen) hin ist, wird augenscheinlich nur sehr wenige klar.
Die Diskussion mit der Vorstandschaft der JV Bruchsal hatte ich den Landesjägermeister Dr. Dieter Deuschle schon im Anfang vorgelegt. Weder er als LJM noch der LJV sind gegenüber einer JV befugt Weisungen zu erteilen. Obwohl jagdrechtlich Land, Regierungsbezirk und Kreis zu einander in Abhängigkeit stehen, ist das Vereinsrechtliche komplett entkoppelt. Dieses führt m.E. zu große Individualität unter den JVen und gleichzeitig zur inhärenten Gefahr der fehlenden Vergleichbarkeit. Bemerkenswert ist dann noch obendrein, dass der KJM unterstützenden Rechtsanwalt, der innerhalb des Wirkungsbereichs der JV Bruchsal wohnt und jagt, sich mir gegenüber als Justitiar der LJV zu Wort gemeldet hatte. Im Anfang der Diskussion hatte ich rechtzeitig den LJM gebeten diese Person als befangen einzustufen und in dieser Angelegenheit nicht zu konsultieren. Interessant und gleichzeitig peinlich ist es zu sehen, wie diese Person sich selber in dieser Sache auf der Landesebene zu Wort meldet.
Verwundert über diese Situation habe ich über einen Rechtsbeistand diese Sachlage klären lassen: Satzung, Rechte und Pflichte, Vorstand und Mitglieder. Ergebnis: diese vereinsinterne Situation ist nur innerhalb des Vereins lösbar. Eine Richtbarkeit ist extrem schwierig. Somit muss man eine derartige Situation erstmal im Verein an die große Glocke hängen (und somit negative Unruhe verursachen) bevor ein nach Satzung beschriebenes Recht auch eingeklagt werden kann. Zu schnell ist man dann Unruhestifter mit allen Folgen einer Mitgliedschaft des Vereins.
Unterstützt von einer mangelhaften Kommunikationsstrategie und personenbezogene Informationspolitik lässt sich dann so einiges (nicht mehr) diskutieren. Dann ist es sehr entgegenkommend, wenn Besucher einer Jahreshauptversammlung sich später an die Jagderzählungen am Tisch entsinnen können, jedoch nicht an den Plenardiskussionen. Steigt das Durchschnittsalter der Versammlungsbesucher muss doch faktisch festgestellt werden, dass Paralleldiskussionen junge Vereinsmitglieder weniger interessiert. Der erste Schritt zur Abmeldung (innerlich oder definitiv) ist dann leider schon gemacht.
Lesen Sie weiter unter den neuen Blog: Aufruf zum Umbruch
Verwendete Abkürzungen:
JV: Jägervereinigung
KJV: Kreisjägervereinigung
KJM: Kreisjägermeister = 1. Vorsitzender der KJV
LJV: Landesjagdverband
LJM: Landesjägermeister = Präsident der LJV
HR: Hegering, eine revierübergreifenden Organisation innerhalb der JV, zum Zwecke einheitliche/abgestimmte Ausübung der Jagd. Der HR ist im Jagdgesetz verankert.
HRL: Hegeringleiter
LG BW: Landesgruppe Baden-Württemberg

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