Sonntag, 6. Januar 2008

Das Verhältnis nach Innen und Außen: die Satzung

Heute gingen die 3 Weisen von Haus zu Haus. Ist das ein Omen für diesen 8. Beitrag?

Wie im ersten Blog „Individuen, Gemeinsamkeiten, Vereine“ bereits angegeben geben sich die meiste Vereine eine Satzung. Die Bedeutung und der Inhalt von Satzungen ist im Internet an vielen Stellen verdeutlicht. In diesem Beitrag möchte ich mal eingehen auf die Abhängigkeiten von

  • Zweck des Vereins
  • Rechte und Pflichte der Mitglieder
  • Organen
  • Änderungen der Satzung
  • Ordnungen (wie Geschäftsordnung)

Das Fortbestehen des Vereins darf nicht von bestimmten Personen abhängig gemacht werden. Somit werden unter „Zweck des Vereins“ Ziele artikuliert, die unabhängig von Personen sind. Bei der Formulierung der Ziele sind viele Verfasser von Satzungen sehr euphorisch und diese Situation zeigt meist auch die konstruktive Fokussierung hinsichtlich die „gemeinsame Sache“. Kommt dann irgendwann mal die Frage nach Erreichung der Ziele, dann sind damit faktisch Verfahren, Prozesse, Personen, Zeiten, Bedingungen und Abhängigkeiten gemeint. Kommt die Frage aus dem Verein, kommt es oft zu einem umfangreichen und emotionalen Meinungsaustausch. In dieser Meinungsbildung werden Arbeit, durchgeführte Aktionen, etc. diskutiert und es wird damit eigentlich gemeint, dass das Ziel in greifbare Nähe ist. Eine Ordnung, die zielabhängig beschreibt wer was macht, Zuständigkeiten und Abhängigkeiten aufführt, kann hier eine klare Richtungskompetenz geben (Beispiel Geschäftsordnung, Ordnung für abgegrenzte Tätigkeiten des Vereins).

Satzungsänderungen bedürfen die Zustimmung der Mitglieder und müssen Ämter/Instanzen vorgelegt werden. Generell sollten Satzungsänderungen die Ausnahme sein und somit ist es ratsam änderungsanfällige Themen von der Satzung auszugliedern (wie Vereinsbeiträge oder Ordnungen). Die Ausgliederung sollte aber in der Satzung verankert sein. Ist bei der Konzeption der Satzung dieses nicht entsprechend berücksichtigt, dafür die Angst vor Änderungen dominierend, können notwendige Anpassungen lange verschleppt werden.

Gemäß der heutigen Zeit fragt einer jeder nach Kosten/Nutzen oder nach personenbezogenen Rechten/Pflichten. Sind diese in der Satzung nicht verankert oder anderswo einsehbar, können die „klärenden“ Dialoge zwischen „Verein“ und Person sehr unterschiedlich und vom Zufall geprägt sein. Im Streitfall vielleicht sogar mit Hebelwirkung etc. Aus dieser Sicht ist es durchaus sinnvoll sich mal als Externer dem Verein gegenüber aufzustellen und die Frage nach dem Nutzen mal selber zu beantworten. Vieles was klar ist, ist dann doch nicht so einfach artikulierbar. Wie will man dann eine Abwanderung entgegenwirken bzw. Neumitglieder gewinnen.

Die Organe sind die offiziellen Repräsentanten des Vereins nach außen. Vorstand und Mitgliederversammlung sind in allen Satzungen enthalten. Existieren zusätzliche Organe, ist die Abgrenzung der unterschiedlichen Organe unter sich zwecks Vermeidung Kompetenz- und Zuständigkeitsfragen extrem wichtig.

Die Satzung der KJV Bruchsal:

  • Beschreibt Ziele und Aufgaben, nicht dessen Umsetzung
  • Kennt keine Ordnungen, auch keine Geschäftsordnung
  • Beschreibt die Pflichte von Mitgliedern und das Wahlrecht
  • Hat als zusätzliches Organ die Hegeringleiter aufgenommen.

Speziell möchte ich noch mal auf der Mitgliedschaft im Hegering eingehen. Da der Hegering die KJV auf der lokale Vereinsebene repräsentiert, gibt es faktisch keine Unterscheidung bei den Mitgliedern (Pächter, Begehungsscheininhaber, Jagdgäste und anderen Jäger). Wenn man die Ziele und Aufgaben des KJV’s nimmt, sind viele dieser Themen nicht zwangsläufig an einer örtlichen Jagdausübung im Hegering gebunden (Naturschutz, Interessenvertretung nach außen, Jagdhunde, Jagdhornbläser, ….). Die Wahl eines Hegeringleiters betrifft allen Mitglieder und die Wahl sollte somit allen zugängig gemacht werden. Sonst ist es nicht nur ein Defizit in der Informationsversorgung sondern auch eine Einschränkung bei der freien Meinungsäußerung.

Diskutiert man "diese Normalität des KJV Bruchsal" mit anderen KJVen, erhält man nur Erstaunen und Verwunderung.

Als solches sollten die nächsten HRL Versammlungen entsprechend angekündigt werden um die Meinungsbildung im Hegering umfassend und offen zu gestalten. Dieses schließt die Wahl von HRL ebenfalls mit ein.

Fehler darf jeder machen, aber aus der Vergangenheit sollte man lernen.

Morgen ist Hegering-/Freundschaftsschiessen bei Vogel in Östringen. Beim anschliessenden Stammtisch darf rege diskutiert werden.

Waidmannsheil und beste Grüße an Leser außerhalb KJV Bruchsal und andere Zaungäste.

Ihr Paul Centen

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